Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 26.11.1990 - 16 WF 236/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 349
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Saarland, 28.09.2007 - 1 D 399/07
Zurückverweisung bei fehlender, aber gebotener Begründung einer …
Aufgrund des neuen erheblichen Vorbringens, welches die Eigentums- und Vermögensverhältnisse des Klägers abweichend vom zuvor dem erstinstanzlichen Gericht unterbreiteten Vorbringen darstellt, hätte das Verwaltungsgericht vor der Entscheidung über die Nichtabhilfe auf das Beschwerdevorbringen eingehen und darlegen müssen, warum es dennoch an seiner bisherigen Ansicht festhält, wonach der Kläger die - in Anbetracht des vorläufig festgesetzten Streitwertes von 36.176,04 EUR - nicht unerheblichen Prozesskosten aus seinem Vermögen aufbringen könne vgl. zur gebotenen Begründung der Nichtabhilfeentscheidung, wenn die Beschwerde neues Vorbringen enthält, auf das einzugehen ist, u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 18.8.1986 - 4 WF 228/86 -, FamRZ 1986, 1127; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.1990 - 16 WF 236/90 -, FamRZ 1991, 349 (bei fehlender Begründung einer Ratenzahlungsanordnung); Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.7.2007 - 3 Ta 180/07 -, dokumentiert bei juris; Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. (2007), § 572 Rn 10 mit weiteren Nachweisen; vgl. im Übrigen zur Anwendbarkeit des § 572 Abs. 3 ZPO über § 173 VwGO BayVGH, Beschlüsse vom 29.11.2004 - 5 C 04.2837 -, dokumentiert bei juris, und vom 3.12.2003 - 1 N 01.1845 -, NVwZ-RR 2004, 309; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.7.2003 - 7 S 536/03 -, NVwZ-RR 2004, 230. - OLG Jena, 30.04.2010 - 1 WF 114/10
Verfahrenskostenhilfe: Begründung der Nichtabhilfeentscheidung bei neuem …
Denn dann ist nicht erkennbar, dass sich das Erstgericht mit dem maßgeblichen materiellen Vorbringen überhaupt befasst hat (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 349, 350). - OLG Brandenburg, 23.10.2001 - 10 WF 145/01
Eintritt der Volljährigkeit als wesentliche Veränderung der Verhältnisse im Sinne …
Denn dann ist nicht erkennbar, dass sich das Erstgericht mit dem maßgeblichen materiellen Vorbringen überhaupt befasst hat (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 349, 350;… Baumbach/ Lauterbach/Albers, a. a. O., § 575, Rz. 4).
- OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11
Verfahrenskostenhilfe nach Rechtskraft - Verfahrenskostenhilfe; Abhilfeverfahren; …
Denn es ist nicht erkennbar, dass das Familiengericht sich mit dem maßgeblichen materiellen Vorbringen überhaupt befasst hat (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, S. 349, 350). - OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 47/02
Gang des Beschwerdeverfahrens über elterliche Sorge
Denn dann ist nicht erkennbar, dass sich das Erstgericht mit dem maßgeblichen materiellen Vorbringen überhaupt befasst hat (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 349, 350). - OLG Jena, 31.08.2012 - 1 WF 450/12
Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe: Bankguthaben als zu berücksichtigendes …
Denn dann ist nicht erkennbar, dass sich das Erstgericht mit dem maßgeblichen materiellen Vorbringen überhaupt befasst hat (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1991, 349, 350).
Rechtsprechung
OLG Köln, 06.11.1990 - 25 WF 243/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anhörung eines Ehegatten wegen einer Ehescheidung unter Beiordnung eines Terminsvertreters; Erforderlichkeit einer Beiordnung eines Rechtsanwaltes zur Wahrnehmung eines Termins zur Beweisaufnahme vor dem ersuchten Richter im Rahmen eines Scheidungsverfahrens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wermelskirchen, 26.01.1990 - 5 F 79/89
- OLG Köln, 06.11.1990 - 25 WF 243/90
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 349